29.06.2012
TMB unterliegt im Streit um StadtrundfahrtenPotsdam
- Die landeseigene Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) hat den
jahrelangen Streit mit privaten Anbietern von Stadtrundfahrten in
Potsdam verloren. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts heißt es,
die TMB habe versucht, einen „unzulässigen Wettbewerbsvorteil“ vor
anderen Anbietern von Stadtrundfahrten zu erlangen. Deswegen darf die
TMB die von ihr angebotenen Stadtrundfahrten nicht mehr in den von ihr
gleichfalls betriebenen Touristinformationen in Potsdam bewerben oder
verkaufen. Für den Betrieb der Touri-Informationen und die touristische
Vermarktung erhält die TMB von der Stadt rund 550 000 Euro pro Jahr.
Die TMB habe in „wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise ihre
öffentliche Aufgabe und ihre erwerbswirtschaftliche Tätigkeit“
miteinander verknüpft, stellte das Gericht fest.
POTSDAM-TOURISMUS
„Unzulässiger Wettbewerbsvorteil“
Veränderungsbedarf: Laut Landgericht darf die
Tourismus-Marketing Brandenburg in ihrer Touristeninformation am Hauptbahnhof
nicht mehr ihre Stadtrundfahrten bewerben.
Die landeseigene Tourismusgesellschaft TMB verliert am
Landgericht einen jahrelangen Streit mit privaten Anbietern von
Stadtrundfahrten
Für die landeseigene Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
(TMB) ist es eine herbe Niederlage. Seit mehr als drei Jahren hat sie mit
privaten Anbietern von Stadtrundfahrten in Potsdam gestritten. Und stets hatte
die TMB alle Vorwürfe zurückgewiesen, beim lukrativen Geschäft mit Rundfahrten
durch Potsdam den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu verzerren. Am Landgericht
Potsdamer hat nun Richterin Renate Seier allerdings geurteilt, dass die TMB
versuche, sich gegenüber ihren Mitbewerbern einen „unzulässigen
Wettbewerbsvorteil“ zu verschaffen.
Bei dem Streit geht es vor allem um die
Touristeninformationen, die die TMB über eine Firmentochter am Luisenplatz und
im Hauptbahnhof betreibt. In diesen Räumen darf die TMB künftig die Tickets für
ihre eigenen Busrundfahrten nicht mehr verkaufen und auch nicht mehr dafür
werben, heißt es in dem Urteil, das den PNN vorliegt. Die Räume der Touristinformationen
müssten also klar getrennt sein von der Stelle, an der die TMB ihre
Stadtrundfahrten bewirbt und verkauft, erklärte Richterin Seier. Im Fall einer
Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten.
Geklagt hatte die „Alter Fritz“-Stadttourismus-Gesellschaft
der Potsdamer Unternehmerin Susanne Lang. Die Gemengelage ist komplex. Zum
Hintergrund: Für den Betrieb der Touristeninfos und die Aufgabe, Potsdam als
Touristenattraktion zu vermarkten, erhält die TMB von der Stadtverwaltung
immerhin mehr als 550 000 Euro pro Jahr. Zugleich bietet die TMB eigene
Rundfahrten durch Potsdam an und wirbt für diese – mit Genehmigung der Stadt –
mit dem offiziellen Potsdamer Weinberg-Logo. Darin sehen private Anbieter von
Rundfahrten wie Susanne Lang eine Wettbewerbsverzerrung: Sie werfen der PTS
vor, andere Angebote als die eigenen kaum, irreführend oder gar nicht zu
bewerben. Eine von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) angeregte Aussprache
zwischen den Firmen scheiterte.
Die TMB hatte die Vorwürfe stets bestritten und auch am
Landgericht erklärt, in den Touristeninformationen werde wahrheitsgemäß
beraten. Allerdings bestehe keine generelle Pflicht zur Bewerbung sämtlicher
Angebote, hatte die TMB argumentiert. Dass das Gericht dies nun anders sieht,
dazu wollte sich TMB-Geschäftsführer Dieter Hütte am Donnerstag noch nicht
äußern. Das Urteil sei noch nicht zugestellt. Erst wenn er die
Urteilsbegründung kenne, werde er eine Stellungnahme abgeben, so Hütte.
Die Einschätzungen der Richterin zur bisherigen Praxis der
TMB bei der Vermarktung ihrer Stadtrundfahrten sind eindeutig. So stelle das
Betreiben einer Touristeninformation eine öffentliche Aufgabe dar, die etwa der
wirtschaftlichen Förderung örtlicher Tourismus-Anbieter diene. Doch gerade an
dieser Stelle habe die TMB ihre öffentliche Aufgabe und ihre wirtschaftliche
Tätigkeit „in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise“ miteinander verquickt,
so das Gericht – durch das Betreiben der Tourismus-Information einerseits und
andererseits durch die Werbung sowie den Verkauf der Tickets für die eigenen
Stadtrundfahrten in den gleichen Räumen. Denn Touristen könnten nicht erkennen,
wann die TMB ihre öffentliche Beratungsaufgabe wahrnehme und wann sie als
privater Anbieter für die eigenen Rundfahrten werbe. Eine wirtschaftliche
Betätigung einer Landesfirma dürfe nicht dazu führen, dass sie unter Missbrauch
ihrer Stellung einen unzulässigen Vorsprung vor ihren privaten Mitbewerbern
erlange – genau dies sei bei der TMB aber geschehen, urteilte die Richterin. So
würden Mitarbeiter der Touristeninformationen auch nur jene Kunden zu Bussen
geleiten, die eine Tour bei der TMB gebucht hätten. Insofern sei eine Trennung
der Räume nötig.
In seinem Urteil macht das Gericht der TMB noch weitere
Vorschriften. So darf sie das Weinberg-Logo der Stadt Potsdam nicht mehr an
ihren Bussen anbringen. Ebenso muss das Logo von ihren Katalogen, Handzetteln
und Prospekten entfernt werden, wenn dort ausschließlich über
TMB-Stadtrundfahrten informiert werde. Denn die Verwendung dieses Logos sei
irreführend – es werde laut Gericht eine „unwahre Angabe“ gemacht, wer für die
Stadtrundfahrten verantwortlich sei. Auch hier hatte Klägerin Lang kritisiert,
die Verwendung des Logos sei wettbewerbswidrig, weil Touristen damit neutrale
Informationen verbinden würden. Zuletzt hat das Gericht der TMB noch mehrere
Behauptungen untersagt – etwa die, dass es sich bei ihrer „Potsdam Sanssouci
Tour“ um die längste Stadtrundfahrt in Potsdam handele.
Mit dem Urteil ist der Streit der Stadtrundfahrer noch
längst nicht beendet. Nach PNN-Informationen hat Tourismus-Unternehmerin Lang
auch die Stadt Potsdam verklagt – und zwar darauf, den Vertrag mit der TMB
nicht weiter fortzusetzen, sollte die Firma weiterhin Stadtrundfahrten
anbieten. Im September soll die Verhandlung stattfinden – wiederum am Potsdamer
Landgericht. (Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten)
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